Die Vermögenswirksamen Leistungen sind Leistungen des Arbeitgebers, die entweder tariflich festgelegt sind oder freiwillig gezahlt werden. Sie können von den Arbeitnehmern in spezielle Verträge eingezahlt werden.
Vermögenswirksame Leistungen dienen dem Vermögensaufbau der Arbeitnehmer.
Arbeitnehmer haben in der Regel keinen Rechtsanspruch auf Zahlung der VL. Sofern der Tarifvertrag jedoch eine solche Zahlung vorsieht, sollten Arbeitnehmer auch hierauf bestehen. Allerdings werden die VL von einigen Arbeitgebern nur bezahlt, wenn auch der Abschluss eines entsprechenden Vertrages vorgewiesen wird.
Generell erhält jeder Arbeitnehmer eines Unternehmens die Vermögenswirksamen Leistungen. Sofern es allerdings eine tarifliche Vereinbarung ist, werden außertarifliche Mitarbeiter entweder nicht berücksichtigt oder es wird auch ihnen freiwillig gezahlt.
Neben den Angestellten haben auch Auszubildende sowie Praktikanten ein Recht auf die Zahlung der Vermögenswirksamen Leistungen. Sogar an Richter, Beamte und Berufssoldaten werden diese Leistungen gezahlt.
Einen Anspruch auf Vermögenswirksame Leistungen haben viele Arbeitnehmer aber nicht sofort nach Einstellung. Vielmehr werden die Leistungen erst nach Ablauf der Probezeit von sechs Monaten erstmals gezahlt.
Die Höhe der Vermögenswirksamen Leistungen wird von jedem Unternehmen oder im Tarifvertrag individuell festgelegt.
Der Höchstsatz liegt bei 40 Euro pro Monat. Diesen Betrag zahlen jedoch nur relativ wenige Arbeitgeber. Viele von ihnen überweisen ihren Mitarbeitern einen geringeren Betrag, der in der Regel zwischen 6-40 Euro pro Monat liegt.
Generell werden die Leistungen des Arbeitgebers als Bruttobetrag gezahlt. Die Vermögenswirksamen Leistungen werden also auf den Bruttolohn aufgeschlagen und anschließend mit Lohnsteuer und Sozialabgaben belegt.
Für die Vermögenswirksamen Leistungen können sowohl Bausparverträge wie auch Fondssparpläne abgeschlossen werden.
Werden Fondssparpläne bis zu einer monatlichen Einzahlung von 34 Euro gefördert, erhalten Sparer in Bausparverträgen die Förderung auf bis zu 40 Euro pro Monat. Auch wenn der eigene Arbeitgeber die Vermögenswirksamen Leistungen nicht in voller Höhe übernimmt oder wenn er überhaupt keine VL bezahlt, hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, einen solchen Vertrag abzuschließen. Die Differenz zur Leistung des Arbeitgebers wird dann eben aus eigener Tasche bezahlt.
In jedem Fall muss die Zahlung der VL direkt durch den Arbeitgeber erfolgen, unabhängig davon, ob es sich um die Arbeitgeberleistung oder um die eigenen, freiwilligen Beiträge handelt. Persönliche Einzahlungen auf die entsprechenden Verträge sind zwar auch möglich, diese Zahlungen werden aber nicht als VL anerkannt, die Förderung, also die Arbeitnehmersparzulage, erhält man hierfür daher dann nicht.
