Die durchschnittlichen Kosten für Bestattungen in Deutschland sind mit 4.500 Euro bis 5.000 Euro verhältnismäßig hoch und für den Fall des eigenen Todes ist es für viele Menschen beruhigend zu wissen, dass, zumindest ein Teil dieser Kosten, von einem Versicherungsträger übernommen wird.
Waren entsprechende Zahlungen und Zuschüsse bis zum Jahr 2004 durch die gesetzlichen Krankenkassen üblich, so hat sich diese Praxis seitdem in der Art geändert, dass Sterbegeld von den Versicherungsträgern grundsätzlich abgeschafft wurde.
Wünscht der Verbraucher hier dennoch einen umfassenden Schutz, so besteht für ihn die Möglichkeit zum Abschluss einer so genannten Sterbegeldversicherung. Diese erfolgt meist in der Konstruktion einer lebenslangen Lebensversicherung und zielen auf einen relativ kleinen Versicherungsbetrag ab, der in erster Linie für Beerdigungskosten und direkt durch den Tod verursachte Kosten aufkommen soll.
Der Gesetzgeber bringt zum Ausdruck, dass er die Sterbegeldversicherung für zentral und wichtig hält, indem er sowohl der Versicherungsleistung, als auch den zu zahlenden Prämien einen Sonderstatus einräumt. So werden, bei Sozialhilfebedürftigkeit, die angesparten Beträge nicht als verfügbares Vermögen betrachtet und sind demzufolge weder pfändbar, noch auf den Versorgungsanspruch anzurechnen.
Auch die zu zahlenden Prämien werden bei Sozialhilfebezug in der Regel als berechtigter Mehrbedarf betrachtet und entsprechend von den jeweiligen Trägern übernommen. Häufig wird die Sterbegeldversicherung gekoppelt an einen Bestattungsvorsorge-Vertrag abgeschlossen.
Dieser wird von dem Versicherten mit einem Bestattungsunternehmen abgeschlossen. In dem Vertrag wird bereits detailliert fixiert, welche Art von Bestattung der Versicherte für sich wünscht. Der Versicherungsbetrag kann dann exakt auf die zu erwartenden Kosten abgestimmt werden, so dass der Versicherte Sicherheit darüber gewinnt, dass seine eigene Bestattung exakt so erfolgt, wie es von ihm gewünscht wurde.
Der Vertrag sichert hierbei die entsprechenden Leistungen, während die Sterbegeldversicherung die entsprechenden Kosten übernimmt. Diese Möglichkeit wird vielfach von Menschen in Anspruch genommen, die keine Angehörigen haben und von daher selber und aktiv bestimmen wollen, in welcher Art die Bestattung erfolgen soll.
Doch auch in einer Situation, in der Angehörige zur Verfügung stehen, ist die Sterbegeldversicherung sinnvoll. Zum einen können so finanzielle Belastungen für die Hinterbliebenen vermieden werden, zum anderen kann für den Betroffenen sicher gestellt werden, dass seinen Wünschen und Anordnungen Folge geleistet wird.
Zwar besteht alternativ die Möglichkeit, entsprechende Absichten im Rahmen eines Testamentes zu regeln, allerdings ist hierbei zu beachten, dass die Testamentseröffnung in der Regel erst nach der Bestattung erfolgt. Die Sterbegeldversicherung sichert damit den Willen des Versicherten in umfassender Weise ab und garantiert darüber hinaus, dass vorhandene Hinterbliebene keinen hohen finanziellen Belastungen ausgesetzt sind.
