Archiv der Kategorie: Versicherung

Sterbegeldversicherung – Todesfallschutz und Bestattungsvorsorge

Zu einer guten Absicherung gehört ohne Frage die Sterbegeldversicherung. Seit dem Wegfall des von den Krankenkassen gezahlten Sterbegeldes 2004 gibt es keine staatliche Unterstützung mehr. So müssen sämtliche Bestattungskosten von den Angehörigen getragen werden, was oft nicht möglich ist. Weiterlesen

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Sterbegeldversicherung – Sterbegeldversicherung als Todesfall-Absicherung

Eine Sterbegeldversicherung wird als Absicherung für die eigene Beerdigung verstanden. Die Versicherung sollte im besten Falle bereits sehr früh abgeschlossen werden, da ein unerwarteter Todesfall nicht auszuschließen ist. Darüber hinaus sind die Beiträge bei einer zeitig abgeschlossenen Sterbegeldversicherung niedriger, da der Klient nicht zu einer Risikogruppe zählt. Ist eine Person bereits schwer krank und weiß über den bevorstehenden Tod Bescheid, lehnen Versicherungen den Antrag in der Regel ab. Weiterlesen

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Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsfragen – Die optimale Todesfallabsicherung

Das Thema Sterben ist für die meisten Menschen tabu. Dabei ist es gerade in der heutigen Zeit wichtig, sich mit dieser Thematik auseinanderzusetzen, denn die ständig steigenden Kosten machen auch vor dem Tod nicht halt.

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Hinterbliebenenabsicherung durch Abschluss einer Sterbegeldversicherung

Durch den Abschluss einer Sterbegeldversicherung hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit seine Hinterbliebenen finanziell zu entlasten, indem er Vorsorge für seine spätere Bestattung trifft. Da die Kosten im Zusammenhang mit einer Beerdigung leicht ein hohes Ausmaß annehmen können ist die rechtzeitige Vorsorge wichtig und beweist Verantwortungsbewusstsein gegenüber den Hinterbliebenen. Weiterlesen

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Sterbegeldversicherung – Die sichere Form der Bestattungsvorsorge

Eine Sterbegeldversicherung ist ein Vertrag zur reinen Todesfallabsicherung einer versicherten Person. Sterbegeldversicherungen werden meist auf relativ kleine Summen festgelegt, in der Regel nicht mehr als 10.000 Euro. Weiterlesen

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Die neuen Trends in der Versicherungsbranche

Die private Rentenversicherung wird für die private Altersvorsorge immer wichtiger. Insbesondere durch die staatlich geförderte Riester-Rente nehmen Angebote bei privaten Rentenversicherungen immer mehr zu. Weiterlesen

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Der Unterschied zwischen berufs- und dienstunfähig

Wenn bei einem Beamten die Dienstunfähigkeit festgestellt wird und man ihn in den vorzeitigen Ruhestand versetzt, ist dies nicht damit gleichzusetzen, dass er nun auch ebenfalls im selben Zuge als berufsunfähig eingestuft wird.
Rein versicherungstechnisch liegt eine Berufsunfähigkeit einer Person dann vor, wenn sie aus der Folge einer Krankheit oder eines Unfalls heraus unter Kräfteverfall leidet, der sie außer Stande setzt, ihrer beruflichen Tätigkeit nachzugehen.
Die Dienstunfähigkeit nach Beamtenrecht kann jedoch schon angenommen werden bei einem Beamten, der innerhalb eines Halbjahres mehr als ein Vierteljahr aus Krankheitsgründen nicht zum Dienst erschienen ist und es sich nicht abschätzen lässt, dass er seine volle Dienstfähigkeit im nächsten Halbjahr wiedererlangt.
Die Folge für den betroffenen Beamten kann dann sein, dass er aus Gründen der Dienstunfähigkeit sein Ruhegehalt bezahlt bekommt, aber eventuell eine Leistung aus seiner bestehenden Berufsunfähigkeitsversicherung vom Versicherer verweigert wird.
Um hiervor geschützt zu sein, sollte ein Beamter bei Vertragsabschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung unbedingt auf die Vereinbarung einer Dienstunfähigkeitsklausel oder Beamtenklausel achten, in die eine unwiderlegbare Vermutung der gleichzeitigen Berufsunfähigkeit eingearbeitet ist, falls es dazu kommen sollte, dass der Beamte aus Gründen seiner Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzt wird.
Durch diese Klausel verzichtet der Versicherer auf sein Prüfungsrecht, mit dem er ansonsten belegen würde, ob eine Berufsunfähigkeit nach allgemeingültigen Gesichtspunkten tatsächlich im Einzelfall vorliegt oder nicht.
Dies hat auch zur Folge, dass der Beamte dann auch nicht auf andere, für ihn zumutbare Tätigkeiten verwiesen werden darf.
Unbedingt zu beachten hat der Beamte auch bei einer intrigierten Dienstunfähigkeitsklausel vor dem Leisten seiner Unterschrift auf jeden Fall den genauen Wortlaut; steht dort nämlich geschrieben, dass eine Berufsunfähigkeit auch vorliegt, wenn der versicherte Beamte …” in Folge seines Gesundheitszustandes wegen der Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wurde”, behält sich der Versicherer durch die Verwendung der Worte “in Folge seines Gesundheitszustandes” das Recht vor, den Gesundheitszustand medizinisch überprüfen zu lassen.
Vom Beamtenrecht her ist es so geregelt, dass der Dienstherr den betroffenen Beamten nicht aus Gründen der Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand wird, wenn er ihm stattdessen ein anderes Amt in seiner bisherigen oder einer anderen Laufbahn übertragen kann.
Wenn sich aus dem Verwaltungsvorgang hierüber keine Schlussfolgerungen ableiten lassen, oder falls ärztliche Gutachten weitere Einsatzmöglichkeiten des Beamten attestieren, wird dies dazu führen, dass der Versicherer entscheiden wird, dass die allgemeine Dienstunfähigkeit nichts mit dem Gesundheitszustand des Beamten zu tun hat. Damit wird rein versicherungstechnisch auch keine Berufsunfähigkeit anerkannt werden.
Der Wortlaut der Dienstunfähigkeitsklausel ist also unbedingt wichtig. Wenn dort z.B. geschrieben steht, dass eine Berufsunfähigkeit auch vorliegt, wenn der versicherte Beamte wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wurde, ist nichts Nachteiliges zu befürchten. Dies nennt sich die “einfache Dienstunfähigkeitsklausel”, während man das oben angeführte Beispiel als “qualifizierte Dienstunfähigkeitsklausel” bezeichnet.
Wurde eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit qualifizierter Dienstunfähigkeitsklausel abgeschlossen, muss sich der Beamte selber in seinem Verfahren wegen Dienstunfähigkeit darum kümmern, dass seine Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand aus Gründen der medizinischen Indikation erfolgt. Aus den Stellungsnahmen der Mediziner darf dann nicht hervorgehen, dass der Beamte anderweitig eingesetzt werden könnte aufgrund seines gesundheitlichen Befindens. Weiterlesen

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Sterbegeld oder Risikolebensversicherung

Sie decken zwar das selbe Risiko ab – den Todesfall – trotzdem gibt es große Unterschiede zwischen beiden Formen der Versicherung. Weiterlesen

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Sinn und Zweck einer Sterbegeldversicherung

Seit Streichung des gesetzlichen Sterbegeldes erleben Sterbegeldversicherungen eine verstärkte Nachfrage. Warum eine Sterbegeldversicherung sinnvoll sein kann. Weiterlesen

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