Die Abgeltungssteuer wird auf Kapitalerträge, Dividenden und Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren, Forderungen und sonstigen Finanzierungstiteln im privaten Bereich erhoben. Die Schiffsfonds und Private-Equity-Fonds vermitteln jedoch häufig gewerbliche Einkünfte, weshalb hier die Abgeltungssteuer nicht zur Anwendung gelangt.
Bei Immobilienfonds und allen anderen vermögensverwaltenden Fonds wird zukünftig die Abgeltungssteuer nur auf die Erträge aus der Anlage der Liquiditätsreserve erhoben werden. Somit bleiben die Ausschüttungen der Immobilienfonds im gleichen Rahmen steuerfrei, wie es bisher der Fall ist.
Vom Einbehalt der Abgeltungssteuer ausgenommen sind die Mieterträge aus dem Ausland sowie ausländische Veräußerungsgewinne. Somit sind Immobilienfonds aus dem Ausland weiterhin eine Anlage, die dem Anleger steuerfreie Ausschüttungen beschert.
Die Investmentgesellschaften bereiten bei Auslandsanlagen zudem einen Datenspeicher vor, damit die angesammelten Auslandsmieterträge, die seit der letzten Ausschüttung aufgelaufen sind, bei einem Verkauf der Anteile von der Kursgewinn-Abgeltungssteuer ausgenommen werden können.
Genannt wird dies „Immobiliengewinn“ unter den auch Gewinne aus Verkäufen fallen, die der Fonds aus Objektverkäufen erzielt hat, die schon mehr als zehn Jahre zum Fonds gehören.
Da sich jedoch die Abgeltungssteuer auf die Veräußerung von Lebensversicherungsfonds direkt auswirken wird, wird der Preis der Lebensversicherungen nach oben steigen. Dies wiederum hat die Folge, dass der Handel mit deutschen gebrauchten Policen wesentlich unattraktiver wird.
Allerdings gibt es auch ab dem 01.01.2009 einen Abgeltungssteuer Freibetrag von Kapitalerträgen, der dann Sparerpauschbetrag heißen wird. Unter ihm sind der Freibetrag von 750 Euro und die Werbekostenpauschale in Höhe von 51 Euro zusammengefasst. Somit gilt für Ledige ein Sparerbauschbetrag von 801 Euro und für Verheiratet von 1602 Euro pro Jahr.
Allerdings können dann keine zusätzlichen Werbungskosten, die in einem Zusammenhang mit der Kapitalanlage stehen, mehr geltend gemacht werden. Der Antrag auf den Sparerpauschbetrag kann weiterhin über die Banken gestellt werden.
-
Letzte Artikel
- Festgeld und Tagesgeld – zwei attraktive Sparmodelle für unterschiedliche Ansprüche
- Mit Leonidas in Wasser investieren
- DWS Riester-Rente Premium – Die fondsgebundene Riester-Rente der DWS
- Vermögenswirksame Leistungen – Vermögenswirksame Leistungen (VL) Basiswissen
- Sterbegeldversicherungen – Vorteile einer Sterbegeldversicherung im Überblick
Letzte Kommentare
Archive
- Januar 2012 (1)
- August 2011 (1)
- Juli 2011 (1)
- Juni 2011 (3)
- Mai 2011 (1)
- Oktober 2010 (1)
- Dezember 2008 (2)
- November 2008 (1)
- Oktober 2008 (1)
- Mai 2008 (13)
- April 2008 (19)
- März 2008 (32)
- Februar 2008 (7)
- Januar 2008 (19)
- Dezember 2007 (23)
- November 2007 (43)
- Oktober 2007 (25)
- September 2007 (12)
Kategorien
- Abgeltungssteuer ab dem 01.01.2009 (8)
- Alltagshilfe (6)
- Altersvorsorge (28)
- Finanzen (30)
- Geldanlage (14)
- Geschlossene Beteiligungen (9)
- Investmentfonds (33)
- Kredite (12)
- Regionales (2)
- Reisen (18)
- Riester-Rente (9)
- Steuern (17)
- Versicherung (19)

Hi!
Eine Frage zum Satz:
\”Da sich jedoch die Abgeltungssteuer auf die Veräußerung von Lebensversicherungsfonds direkt auswirken wird, wird der Preis der Lebensversicherungen nach oben steigen.\”
Kann ein Preis auch anders als \”nach oben\” steigen?
Lächel!
LG, Adi
Hi!
Eine Frage zum Satz:
\”Da sich jedoch die Abgeltungssteuer auf die Veräußerung von Lebensversicherungsfonds direkt auswirken wird, wird der Preis der Lebensversicherungen nach oben steigen.\”
Kann ein Preis auch anders als \”nach oben\” steigen?
Lächel!
LG, Adi