Abgeltungssteuer – Der Beginn einer neuen Ära

Die Abgeltungssteuer wird auf Kapitalerträge, Dividenden und Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren, Forderungen und sonstigen Finanzierungstiteln im privaten Bereich erhoben. Die Schiffsfonds und Private-Equity-Fonds vermitteln jedoch häufig gewerbliche Einkünfte, weshalb hier die Abgeltungssteuer nicht zur Anwendung gelangt.
Bei Immobilienfonds und allen anderen vermögensverwaltenden Fonds wird zukünftig die Abgeltungssteuer nur auf die Erträge aus der Anlage der Liquiditätsreserve erhoben werden. Somit bleiben die Ausschüttungen der Immobilienfonds im gleichen Rahmen steuerfrei, wie es bisher der Fall ist.
Vom Einbehalt der Abgeltungssteuer ausgenommen sind die Mieterträge aus dem Ausland sowie ausländische Veräußerungsgewinne. Somit sind Immobilienfonds aus dem Ausland weiterhin eine Anlage, die dem Anleger steuerfreie Ausschüttungen beschert.
Die Investmentgesellschaften bereiten bei Auslandsanlagen zudem einen Datenspeicher vor, damit die angesammelten Auslandsmieterträge, die seit der letzten Ausschüttung aufgelaufen sind, bei einem Verkauf der Anteile von der Kursgewinn-Abgeltungssteuer ausgenommen werden können.
Genannt wird dies „Immobiliengewinn“ unter den auch Gewinne aus Verkäufen fallen, die der Fonds aus Objektverkäufen erzielt hat, die schon mehr als zehn Jahre zum Fonds gehören. 
Da sich jedoch die Abgeltungssteuer auf die Veräußerung von Lebensversicherungsfonds direkt auswirken wird, wird der Preis der Lebensversicherungen nach oben steigen. Dies wiederum hat die Folge, dass der Handel mit deutschen gebrauchten Policen wesentlich unattraktiver wird.
Allerdings gibt es auch ab dem 01.01.2009 einen Abgeltungssteuer Freibetrag von Kapitalerträgen, der dann Sparerpauschbetrag heißen wird. Unter ihm sind der Freibetrag von 750 Euro und die Werbekostenpauschale in Höhe von 51 Euro zusammengefasst. Somit gilt für Ledige ein Sparerbauschbetrag von 801 Euro und für Verheiratet von 1602 Euro pro Jahr.
Allerdings können dann keine zusätzlichen Werbungskosten, die in einem Zusammenhang mit der Kapitalanlage stehen, mehr geltend gemacht werden. Der Antrag auf den Sparerpauschbetrag kann weiterhin über die Banken gestellt werden.    

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0 Antworten auf Abgeltungssteuer – Der Beginn einer neuen Ära

  1. Adi sagt:

    Hi!

    Eine Frage zum Satz:

    \”Da sich jedoch die Abgeltungssteuer auf die Veräußerung von Lebensversicherungsfonds direkt auswirken wird, wird der Preis der Lebensversicherungen nach oben steigen.\”

    Kann ein Preis auch anders als \”nach oben\” steigen?

    Lächel!

    LG, Adi

  2. Adi sagt:

    Hi!

    Eine Frage zum Satz:

    \”Da sich jedoch die Abgeltungssteuer auf die Veräußerung von Lebensversicherungsfonds direkt auswirken wird, wird der Preis der Lebensversicherungen nach oben steigen.\”

    Kann ein Preis auch anders als \”nach oben\” steigen?

    Lächel!

    LG, Adi

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